Amalgamfüllungen
Seit Juli 2018 besteht bereits ein teilweises Amalgamverbot in der europäischen Union. Dieses beschränkt sich nach geltendem Recht noch auf den Einsatz bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre, auf Stillende und (potenziell) schwangere Patientinnen. Aufgrund der Skepsis gegenüber dem im Amalgam enthaltenen Quecksilbers und der zahnsubstanzraubenden Beschlifftechnik, die für eine Verkeilung der Amalgamfüllung notwendig ist, versuche ich Amalgam bei meinen Patienten so weit wie möglich zu vermeiden. Alte Amalgamfüllungen, soweit dicht, können laut derzeitiger Lehrmeinung im Mund belassen werden.