Ästhethik

Nicht nur Schmerzfreiheit und eine gute Kaufunktion sind wichtige Aspekte unserer Zähne.

Unser Lächeln ist die Visitenkarte unseres Gesichts und schöne Zähne zeugen von Gesundheit, einem gepflegten Äußeren und Selbstwert. Daher umfasst das zahnärztliche Repertoire auch Verschönerungen der gesunden Zähne, wie beispielsweise Zahnaufhellungen.  Vor einem Bleaching muss zahnärztlich abgeklärt werden, ob eine Zahnfleischerkrankung besteht, Zahnhälse freiliegen oder Füllungen undicht sind. Alle keramischen Arbeiten und Füllungen können nicht gebleicht werden. Verfärbungen durch Amalgam, abgestorbene oder wurzelbehandelte Zähne müssen anders aufgehellt werden. All das muss überdacht werden, um eine patientenspezifische und schonende Zahnaufhellung sinnvoll durchführen zu können.